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Brigitte Sell-Kanyi Rechtsanwältin

Besonderheiten des Arbeitsgerichtsverfahrens

01. Jul 2013

Wenn Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber nicht gütlich beigelegt werden können, bleibt meist nur der Gang zum Arbeitsgericht.

Arbeitsgericht: Die Besonderheiten

Dort anhängige Verfahren zeichnen sich gegenüber anderen Gerichtsverfahren durch einige Besonderheiten aus. So findet beispielsweise zur Beschleunigung des Verfahrens zunächst eine Güteverhandlung zur Herbeiführung einer Einigung statt, die innerhalb von zwei Wochen nach der Erhebung der Klage anberaumt werden soll. Ist die Güteverhandlung ohne Erfolg, wird ein späterer Kammertermin anberaumt.

Das Gesetz sieht für Arbeitsgerichtsverfahren einige besondere Kostenregelungen vor.

Wichtig zu wissen ist, dass jede Partei im Prozess vor dem Arbeitsgericht, wenn sie einen Anwalt einschaltet, dessen Kosten selbst bezahlen muss, unabhängig vom Unterliegen oder Obsiegen, d.h. sie erhält diesen Betrag auch dann, wenn sie siegreich aus dem Rechtsstreit hervorgeht, nicht von der Gegenseite erstattet.

Hier kann aber jede Partei selbst Vorsorge treffen, indem sie rechtzeitig eine Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrechtsschutz abschließt, denn gerade in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten sind die Streitwerte, wonach sich die anwaltlichen Gebühren berechnen, oftmals sehr hoch. 

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