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Brigitte Sell-Kanyi Rechtsanwältin

Ihr Umtauschrecht – insbesondere nach Weihnachten

08. Dez 2014

Besonders in der Weihnachtszeit kommt wieder der Irrglaube auf, man könne einen gekauften Artikel grundsätzlich zurückgeben, nur weil er dem Beschenkten nicht gefällt – man habe ein generelles Umtauschrecht. Das ist zunächst einmal falsch.

Anders ist es, wenn man über Eigenschaften des gekauften Produktes getäuscht wurde, wenn etwas versprochen wurde, was das Produkt nicht bietet. Oder wenn man über den „Fernabsatz“ (via Internet, Telefon etc.) bestellt und in einer bestimmten Frist widerruft. Und natürlich, wenn das Produkt fehlerhaft ist, einen Mangel aufweist.

Kein allgemeines Umtauschrecht

„Bei Nichtgefallen Geld zurück“ liest man immer wieder im Handel. Festzuhalten ist, dass es ein solches Recht ganz allgemein nicht gibt. Im Gesetz ist ein allgemeines Rückgabe-/Umtauschrecht nicht vorgesehen. Lediglich wenn man etwas im „Fernabsatz“ erwirbt, wenn der Vertragsschluss also unter Rückgriff auf Kommunikationsmittel wie Internet, Fax, Telefon zu Stande kommt, gibt es die Möglichkeit, einen befristeten Widerruf auszuüben..

Vereinbarung ist möglich

Unabhängig von der Gesetzeslage können Käufer und Verkäufer ein Rückgaberecht vereinbaren . Aber auch hier lauert die erst Falle: Wurde ein „Umtausch“ oder eine „Rückgabe“ vereinbart? Auf den ersten Blick das Gleiche, führt die Auslegung – so auch das Amtsgericht München – mitunter zu verschiedenen Ergebnissen: Bei der Rückgabe gibt es das Geld gegen Ware zurück. Beim Umtausch kann man die erworbene Ware nur gegen andere Ware umtauschen.

Gewährleistung und Garantie

Die Unterscheidung von Gewährleistung und Garantie ist schwierig. In einem Rechtsstreit stritt der Käufer eines Laptops (bei einem Discounter gekauft) dafür, dass er den Laptop – nach diversen Fehlerbehebungen durch den Hersteller auf Grund einer Herstellergarantie – an den Hersteller zurückgeben und von diesem das Geld erhalten würde. Das Amtsgericht München hat dies zurückgewiesen. Das Vertragsverhältnis bestand zwischen Käufer und Discounter. Alleine auf Grund der Herstellergarantie ist es nicht möglich, das Gerät direkt beim Hersteller zurück zu geben.

Fazit

Es gibt kein allgemeines Umtauschrecht. Wer hier Sicherheit haben möchte, kann im Internet bestellen und hat durch das Widerrufsrecht immer Bedenkzeit. Wenn vor Ort etwas mit Umtausch angeboten wird, sollte man darauf achten, im Streitfall beweisen zu können, dass ein Umtausch möglich war.

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